Zugangsregeln ab 17.11.2021

Liebe Patientinnen und Patienten,

durch die Aktualisierung und Erweiterung des IFSG (Infektionsschutzgestz) ist es nun nurch noch mit 3G Nachweis gestattet eine therapeutische Praxis als Besucher zu betreten.

Falls Sie bei uns bereits in Behandlung sind müssen Sie keinen Nachweis vorlegen. Dies gilt nur für Besucher also Angehörige, Begleitpersonen und „Interessierte“.

Bitte denken Sie daran, falls Sie unsere Praxis in nächster Zeit nicht zum Zwecke einer Behandlung aufsuchen möchten.

Herzliche Grüße,

Andreas Hofmann