Maskenregelung ab 01. Oktober

Die Schutzmaßnahmen gelten vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023

Ab 01. Oktober gilt wieder eine FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufler. Auch in der Ergotherapie.

Grundsätzlich ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.

Dies regelt das geänderte Infektionsschutzgesetz.

Weitere Informationen finden Sie hier.