FFP2 Maskenplicht in Bayern auch für Therapiepraxen

Ab Montag den 18.01.2021 besteht in Bayern eine Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske im ÖPNV und im Einzelhandel. Dies gilt auch für Arztpraxen und alle Therapiepraxen. Wir bitten sie daher,  auch zu uns in die Praxis mit einer solchen Maske zu kommen, um die Gefahr einer Infektion mit dem Corona Virus so gering wie möglich zu halten. Kinder sind bis zu Ihrem 15. Geburtstag von dieser Regelung ausgenommen.

https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-35/

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!!!